Coiffeur

Dein Weg zum eigenen Coiffeur-Salon in der Schweiz

Dieser umfassende Leitfaden begleitet dich auf dem Weg zum eigenen Coiffeur-Salon in der Schweiz. Von den Qualifikationen und dem L-GAV über die Geschäftsgründung bis hin zur Ausbildung von Lehrlingen decken wir alle wichtigen Themen ab.

Einen eigenen Coiffeur-Salon zu eröffnen ist ein grosser und lohnender Schritt. Das Coiffeur-Gewerbe hat in der Schweiz einige Besonderheiten, insbesondere den allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag (L-GAV), den du kennen musst. Hier dein Fahrplan:

  • Phase 1 (1-2 Monate): Qualifikationen prüfen, Rechtsform wählen und Firma gründen, L-GAV-Anforderungen verstehen.
  • Phase 2 (2-4 Monate): Sozialversicherungen und Pensionskasse anmelden, Versicherungen abschliessen, Salonstandort suchen und Mietvertrag abschliessen.
  • Phase 3 (2-3 Monate): Salon einrichten und ausstatten, Team zusammenstellen (falls geplant), Marketing und Website aufbauen.
  • Phase 4 (1 Monat): Eröffnung vorbereiten, erste Kunden gewinnen, Betrieb starten.
  • Phase 5 (laufend): Weiterbildung, Lehrlingsausbildung (optional), Geschäft optimieren.

Plane insgesamt 4-8 Monate ein, je nachdem, ob du einen bestehenden Salon übernimmst (schneller) oder von Grund auf neu startest. Die Übernahme eines bestehenden Salons kann eine clevere Option sein: Du übernimmst einen etablierten Kundenstamm, Mitarbeitende und eine fertige Infrastruktur.

Der L-GAV (Landes-Gesamtarbeitsvertrag) ist ein zentrales Thema, denn er ist allgemeinverbindlich und gilt für alle Arbeitgeber im Coiffeur-Gewerbe. Mehr dazu im Abschnitt «L-GAV».

Im Coiffeur-Gewerbe spielen Qualifikationen eine zentrale Rolle. Hier die wichtigsten Abschlüsse:

EFZ Coiffeur/Coiffeuse: Die eidgenössische Grundausbildung dauert 3 Jahre und ist der Standard-Berufsabschluss. Das EFZ umfasst alle Kernkompetenzen wie Schneiden, Färben, Styling und Kundenberatung. Informationen findest du auf berufsberatung.ch.

Coiffeurmeister/in HFP (Höhere Fachprüfung): Die höchste Qualifikation im Coiffeur-Gewerbe. Mit dem Meistertitel bist du berechtigt, Lehrlinge auszubilden (nach Absolvierung des Berufsbildnerkurses) und demonstrierst höchste fachliche Kompetenz.

Kann ich ohne EFZ einen Salon eröffnen? Grundsätzlich ja, aber mit einer Einschränkung: Wenn du kein EFZ oder keine gleichwertige Qualifikation besitzt, musst du eine Person mit Coiffeurmeister-Titel anstellen. Eine spezielle Gewerbebewilligung ist in den meisten Kantonen nicht erforderlich.

coiffureSUISSE: Der Branchenverband ist dein wichtigster Ansprechpartner. coiffureSUISSE vertritt die Interessen der Branche, bietet Weiterbildungen an, stellt Formulare und Musterverträge bereit und ist Vertragspartner des L-GAV. Eine Mitgliedschaft bietet zahlreiche Vorteile, darunter Rechtsberatung, vergünstigte Versicherungen und Zugang zu einem starken Netzwerk.

Der L-GAV (Landes-Gesamtarbeitsvertrag) für das Coiffeur-Gewerbe ist ein zentrales Thema, das du unbedingt kennen musst. Er ist allgemeinverbindlich, das bedeutet, er gilt für alle Arbeitgeber im Coiffeur-Gewerbe, unabhängig davon, ob du Mitglied bei coiffureSUISSE bist oder nicht.

Die wichtigsten Bestimmungen:

  • Mindestlöhne: Der L-GAV legt verbindliche Mindestlöhne fest, gestaffelt nach Ausbildung und Erfahrung. Die aktuellen Beträge findest du auf der Website der Paritätischen Kommission.
  • Arbeitszeiten: Maximale wöchentliche Arbeitszeit, Pausenregelungen und Überstundenregelungen sind klar definiert.
  • Ferien: Der L-GAV legt die Mindestferientage fest, die über dem gesetzlichen Minimum liegen können.
  • 13. Monatslohn: Der L-GAV regelt den Anspruch auf den 13. Monatslohn.

Paritätische Kommission: Die PK Coiffure überwacht die Einhaltung des L-GAV. Sie kann Kontrollen durchführen und bei Verstössen Sanktionen verhängen. Die Beiträge an die PK Coiffure werden je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen.

coiffureSUISSE-Mitgliedschaft: Auch wenn der L-GAV für alle gilt, bietet eine Mitgliedschaft bei coiffureSUISSE konkrete Vorteile: Du erhältst Unterstützung bei der korrekten Umsetzung des L-GAV, Musterverträge, Rechtsberatung und vergünstigte Weiterbildungen.

Tipp: Informiere dich gründlich über den aktuellen L-GAV, bevor du Mitarbeitende einstellst. Fehler bei der Umsetzung können teuer werden.

Die Wahl der Rechtsform hängt bei einem Coiffeur-Salon stark davon ab, ob du Mitarbeitende einstellen möchtest:

Einzelfirma: Einfach und günstig zu gründen. Ideal, wenn du alleine arbeitest oder nur gelegentlich Aushilfen beschäftigst. Ab CHF 100'000 Jahresumsatz besteht Handelsregisterpflicht. Du haftest mit deinem Privatvermögen.

GmbH (empfohlen bei Mitarbeitenden): Wenn du von Anfang an Mitarbeitende anstellen möchtest, ist eine GmbH empfehlenswert. Die beschränkte Haftung schützt dein Privatvermögen. Das Stammkapital beträgt mindestens CHF 20'000. Die Gründungskosten (Notar, Handelsregister) liegen bei ca. CHF 2'000-3'000.

Für einen Salon mit Angestellten empfehlen wir die GmbH, da die Haftungsrisiken im Arbeitgeber-Verhältnis (L-GAV-Pflichten, Sozialversicherungen für Mitarbeitende, Mietvertrag) deutlich höher sind als bei einer Solo-Selbständigkeit. Die GmbH bietet dir einen wichtigen Schutzschild.

Vergiss nicht: Unabhängig von der Rechtsform musst du dich als Arbeitgeber bei der AHV-Ausgleichskasse, der BVG-Vorsorgeeinrichtung, der Unfallversicherung und allenfalls der Familienausgleichskasse anmelden.

Die Sozialversicherungen sind im Coiffeur-Gewerbe besonders relevant, da du als Arbeitgeber auch für die Versicherungen deiner Mitarbeitenden verantwortlich bist:

AHV/IV/EO (1. Säule): Als Selbständige/r meldest du dich bei der kantonalen Ausgleichskasse an. Hast du Angestellte, musst du auch deren AHV/IV/EO-Beiträge abführen (je hälftig Arbeitgeber/Arbeitnehmer). Die Arbeitgeberbeiträge betragen ca. 5.3% des Bruttolohns.

Berufliche Vorsorge (2. Säule / BVG): Für deine Mitarbeitenden ist die BVG-Versicherung obligatorisch (ab einem Jahresgehalt von CHF 22'680). Du musst eine BVG-Vorsorgeeinrichtung wählen und mindestens die Hälfte der Beiträge als Arbeitgeber übernehmen. Für dich selbst als Inhaberin ist die BVG-Versicherung freiwillig.

Unfallversicherung (UVG): Für Angestellte ist die Unfallversicherung obligatorisch. Du musst Berufsunfall (BU) und Nichtberufsunfall (NBU) versichern. Die BU-Prämien trägst du als Arbeitgeber, die NBU-Prämien können auf die Mitarbeitenden überwälzt werden.

Familienzulagen (FAK): Als Arbeitgeber bist du verpflichtet, Familienzulagen auszurichten. Melde dich bei der Familienausgleichskasse deines Kantons an.

Im Coiffeur-Salon gibt es spezifische Risiken, die du mit den richtigen Versicherungen abdecken solltest:

Berufshaftpflichtversicherung: Schützt dich vor Schadenersatzforderungen, wenn durch deine Behandlungen Schäden entstehen. Für Coiffeur-Salons liegen die Prämien ab ca. CHF 450 pro Jahr. Achte auf eine ausreichende Deckungssumme.

Spezifische Risiken im Coiffeur-Gewerbe:

  • Allergische Reaktionen auf Haarfärbemittel: Eines der häufigsten Risiken. PPD (Paraphenylendiamin) in Haarfarben kann schwere allergische Reaktionen auslösen.
  • Haar- und Kopfhautschäden: Durch falsche Produkte, zu lange Einwirkzeiten oder fehlerhafte Behandlungen.
  • Verbrennungen: Durch Föhn, Glätteisen oder chemische Produkte.

Betriebsversicherung: Wenn du einen Salon mietest, solltest du eine Geschäftsinhaltsversicherung abschliessen, die deine Einrichtung, Geräte und Warenvorräte gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Elementarschäden schützt.

Rechtsschutzversicherung: Kann sinnvoll sein, besonders wenn du Mitarbeitende hast und arbeitsrechtliche Streitigkeiten nicht auszuschliessen sind.

Im Coiffeur-Salon gelten strenge Hygiene- und Sicherheitsstandards zum Schutz deiner Kunden und deines Teams:

ChemV (Chemikalienverordnung): Haarfärbemittel, Dauerwellenpräparate und andere Produkte unterliegen der Chemikalienverordnung. Du musst die korrekte Anwendung sicherstellen und Sicherheitsdatenblätter für alle Produkte bereithalten. Die Anmeldestelle für Chemikalien (anmeldestelle.admin.ch) gibt Auskunft über die Vorschriften.

Werkzeug-Desinfektion und Sterilisation:

  • Kämme, Bürsten und Scheren nach jedem Kunden desinfizieren
  • Rasierklingen und Einwegmaterial nach Gebrauch fachgerecht entsorgen
  • Handtücher und Umhänge nach jeder Verwendung waschen

Allergiedokumentation: Es gibt keine gesetzliche Pflicht, vor dem Färben einen Allergietest (Patch-Test) durchzuführen, dennoch wird dies dringend empfohlen. coiffureSUISSE stellt Einverständniserklärungen und Formulare zur Verfügung, die dich im Schadensfall schützen. Dokumentiere Allergie-Informationen deiner Kunden sorgfältig.

Abwasser: Haarfärbemittel und Chemikalien dürfen nicht unkontrolliert ins Abwasser gelangen. Informiere dich bei deiner Gemeindeverwaltung über spezifische Auflagen.

Recycling: Haare können recycelt werden! recuphair.ch sammelt Haarschnitt-Reste und verwendet sie zur Herstellung von Öl-Absorbern. Eine nachhaltige Initiative, die auch bei deinen Kunden gut ankommt.

Die Administration eines Coiffeur-Salons ist umfangreicher als in manchen anderen Beautyberufen, besonders wenn du Mitarbeitende hast:

Geschäftskonto: Ein separates Geschäftskonto ist unverzichtbar, erst recht wenn du Löhne auszahlst. Vergleiche die Angebote von Migros Bank, UBS, Raiffeisen und PostFinance. Achte auf integrierte Lohnverarbeitungsmöglichkeiten.

Lohnbuchhaltung: Mit Angestellten wird die Lohnbuchhaltung zur regelmässigen Pflicht. Du musst Sozialversicherungsbeiträge korrekt abrechnen, Lohnabrechnungen erstellen und die Quellensteuer (falls zutreffend) abführen. Tools wie Bexio oder Klara bieten integrierte Lohnlösungen für Schweizer KMU.

Online-Buchungssystem: Ein professionelles Buchungstool ist für einen modernen Salon unverzichtbar. Treatwell und coif.ch sind speziell auf die Coiffeur-Branche ausgerichtet. Sie bieten Terminbuchung, Kundenverwaltung, Erinnerungen und Auswertungen.

Kassensystem: Investiere in ein modernes Kassensystem mit Kartenterminal. Die meisten Kunden zahlen heute mit Karte oder Smartphone. Achte darauf, dass das System auch Trinkgelder verarbeiten kann, denn das ist in der Coiffeur-Branche üblich.

Die Einrichtung deines Salons ist eine der grössten Investitionen. Plane sorgfältig und budgetiere grosszügig:

Standort: Für einen Coiffeur-Salon ist die Lage entscheidend. Laufkundschaft kann ein wichtiger Umsatzfaktor sein. Achte auf gute Sichtbarkeit, Erreichbarkeit mit ÖV und Auto, und ausreichend Parkplätze. Ein Schaufenster zur Strasse hin ist Gold wert.

Grundausstattung:

  • Coiffeur-Stühle (ca. CHF 500-2'000 pro Stuhl)
  • Waschplätze mit Rückwärtswaschbecken (ca. CHF 1'000-3'000 pro Platz)
  • Spiegel und Arbeitsstationen
  • Föhne, Glätteisen, Lockenstäbe (professionelle Qualität)
  • Farbmisch-Station und Lagerbereich für Produkte
  • Empfangstheke und Wartebereich
  • Garderobe für Kunden

Belüftung: Gute Belüftung ist Pflicht, da Haarfärbemittel und chemische Produkte Dämpfe abgeben. Eine professionelle Lüftungsanlage schützt dich, dein Team und deine Kunden.

Tipp: Die Gesamtinvestition für einen mittelgrossen Salon (3-4 Arbeitsplätze) liegt typischerweise zwischen CHF 50'000 und CHF 150'000, inklusive Einrichtung, Umbau und Erstausstattung mit Produkten. Bei der Übernahme eines bestehenden Salons kann dieser Betrag deutlich tiefer sein.

Ein gutes Marketing macht den Unterschied zwischen einem vollen und einem leeren Salon. Hier die wichtigsten Kanäle:

Website und Branding: Dein professioneller Auftritt beginnt online. smedium ist auf Webdesign und Marketing für Selbständige in der Beautybranche spezialisiert und hilft dir, von der ersten Idee bis zum fertigen Online-Auftritt. Ein durchdachtes Branding, vom Logo über die Inneneinrichtung bis zur Website, schafft einen Wiedererkennungswert, der Kunden bindet.

Instagram: Zeige Vorher-Nachher-Fotos (mit Einwilligung), teile Styling-Tipps und gib Einblicke hinter die Kulissen. Kooperationen mit lokalen Influencern können deine Reichweite schnell steigern.

Google Business Profile: Unverzichtbar für die lokale Auffindbarkeit. Pflege dein Profil mit aktuellen Fotos, Öffnungszeiten und Dienstleistungen. Sammle aktiv Google-Bewertungen von zufriedenen Kunden.

Plattformen und Verzeichnisse:

  • Treatwell: Führendes Buchungsportal für Beauty in der Schweiz
  • coif.ch: Branchenspezifisches Verzeichnis und Buchungsplattform
  • coiffeurvergleich.ch: Vergleichsplattform für Coiffeur-Salons
  • coiffureSUISSE Salonsuche: Verzeichnis des Branchenverbands
  • local.ch und Google Maps

Lehrlinge auszubilden ist eine bereichernde Aufgabe und stärkt gleichzeitig deinen Salon. Es gibt jedoch klare Voraussetzungen:

Voraussetzungen für Berufsbildner/in:

  • Du musst ein EFZ (Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis) als Coiffeur/Coiffeuse besitzen
  • Du brauchst mindestens 3 Jahre Berufserfahrung nach dem EFZ
  • Du musst den Berufsbildnerkurs erfolgreich absolviert haben (ca. 40 Stunden, angeboten von coiffureSUISSE und kantonalen Berufsbildungsämtern)

Der Berufsbildnerkurs: Dieser Kurs vermittelt dir die pädagogischen und rechtlichen Grundlagen für die Ausbildung von Lernenden. Er umfasst Themen wie Lehrvertragsrecht, Ausbildungsplanung, Umgang mit Jugendlichen und Qualitätssicherung. coiffureSUISSE bietet regelmässig Kurse an.

Vorteile der Lehrlingsausbildung:

  • Du bildest deinen eigenen Nachwuchs aus
  • Lehrlinge unterstützen den Salonbetrieb
  • Du gibst dein Wissen weiter und trägst zur Branche bei
  • Imagevorteil: Ausbildungsbetriebe geniessen in der Schweiz hohes Ansehen

Beachte: Als Ausbildungsbetrieb wirst du vom kantonalen Berufsbildungsamt kontrolliert. Stelle sicher, dass du die Ausbildungsvorgaben einhältst und deinen Lernenden eine qualitativ hochwertige Ausbildung bietest.

Du bist bereit, deinen eigenen Salon zu eröffnen! Hier deine Checkliste:

  • Qualifikationen prüfen (EFZ vorhanden? Coiffeurmeister/in nötig?)
  • L-GAV gründlich studieren
  • Rechtsform wählen (GmbH empfohlen bei Mitarbeitenden)
  • Firma gründen und bei AHV anmelden
  • Sozialversicherungen für dich und Mitarbeitende einrichten
  • Berufshaftpflicht und Betriebsversicherung abschliessen
  • Salonstandort suchen und Mietvertrag prüfen
  • Salon einrichten und ausstatten
  • Geschäftskonto eröffnen, Kasse und Buchungssystem einrichten
  • Website und Marketing aufbauen
  • coiffureSUISSE-Mitgliedschaft prüfen
  • Eröffnung feiern und erste Kunden begrüssen

Manche dieser Schritte kannst du parallel angehen, andere bauen aufeinander auf. Lass dich nicht von der Menge der Aufgaben einschüchtern. Setze Prioritäten und arbeite dich Stück für Stück vor.

Brauchst du Unterstützung mit deiner Website, deinem Branding oder deinem digitalen Marketing? smedium ist dein Partner für den professionellen Online-Auftritt. Von der Salonwebsite über Social Media bis zum Google Business Profil, smedium hilft dir, online sichtbar zu werden und Kunden zu gewinnen.

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